Kaution

Kaution

Wissenswertes über die Kautionspflicht in der Schweiz

Gesamtarbeitsverträge

Arbeitsbedingungen werden in der Schweiz in zahlreichen Branchen von Gesamtarbeitsverträgen geregelt. Gesamtarbeitsverträge werden arbeitgeberseitig von den entsprechenden Berufsverbänden und arbeitnehmerseitig von den beteiligten Gewerkschaften geschlossen. Durch den behördlichen Akt der Allgemeinverbindlicherklärung sind Gesamtarbeitsverträge von Gesetzes wegen nicht nur für die Mitglieder der vertragsschliessenden Verbände verbindlich, sondern erlangen für sämtliche in- und ausländische Betriebe und deren Mitarbeitende, welche in dieser Branche tätig sind, Gültigkeit.

 

Kautionspflicht

Viele dieser Gesamtarbeitsverträge sehen eine Kautionspflicht vor. Die Kautionspflicht dient dazu, die Verpflichtungen der Arbeitgeber gegenüber den vertragsschliessenden Parteien aus dem Gesamtarbeitsvertrag zu sichern. Entsprechend ist eine Kaution von allen in- und ausländischen Firmen, welche in der entsprechenden Branche tätig sind, zu hinterlegen.

Rechtliche Grundlagen

Die Kautionspflicht stützt sich einerseits auf klare gesetzliche Grundlagen und andererseits auf die jeweils allgemeinverbindlich erklärten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Branche.

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