Rückerstattung Weiterbildung

Rückerstattung Weiterbildung

Eine berufliche Weiterbildung ist eine Investition in die eigene Zukunft. Nebst Zeit und Motivation spielt die Frage des Geldes eine wichtige Rolle. Wir haben die wesentlichen Punkte zum Thema Finanzierung für Sie zusammengestellt:

  • Anspruchsberechtigt ist, wer dem LGAV unterstellt ist und die Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge von monatlich CHF 20.- leistet
  • Die finanziellen Mittel zur Weiterbildungsförderung werden aus diesen Beiträgen finanziert
  • Es werden keine Beiträge an Material, Lehrmittel, Unterkunft und Verpflegung geleistet.
  • Von dieser Regelung ausgenommen sind Geschäftsleiter, Betriebsinhaber, Mitarbeiter in leitender Funktion, kaufmännische oder technisches Personal, siehe nicht unterstellte Arbeitnehmer Art.3.4 LGAV), da diese keine Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge leisten

Unter „Dokumente“ finden Sie die folgenden Unterlagen:

Reglement
Antragsformular Rückerstattung
Rückerstattende Weiterbildungen und Kurse

Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen (subjektorientierte Finanzierung).